(Wirtschaftsförderung Region Freiburg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://wrf-freiburg.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an hannah.schroeder-jung@fwtm.de.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Hannah Schröder-Jung
Leiterin der Geschäftsstelle
Wirtschaftsförderung Region Freiburg e.V.
Neuer Messplatz 3
D-79108 Freiburg
hannah.schroeder-jung@fwtm.de
+49 (0)761 3881-1211
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei.
- Videos und externe Videos sind ggf. nicht barrierefrei.
- Teilweise haben Bilder keine Alternativtexte.
- Externe Webanwendungen / Programme auf die wir verweisen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de